1. Anmeldungen
Anmeldungen müssen ausschließlich auf dem hierfür vorgesehenen Anmeldeformular erfolgen. Die Anmeldung muss bis zum Anmeldeschluss im DRK-Landesverband Hessen schriftlich vorliegen. Anmeldeschluss ist jeweils - soweit nicht anders vorgegeben - fünf Wochen vor Lehrgangsbeginn. Die Anmeldungen werden nach dem Eingang im DRK-Landesverband Hessen berücksichtigt.
2. Anreise
Wir bitten, die Teilnehmer darauf hinzuweisen, dass sie grundsätzlich so zu den Lehrgängen anreisen, dass sie pünktlich zum Lehrgangsbeginn anwesend sind.
3. Kosten / Ausfallgebühren
Der DRK-Landesverband Hessen übernimmt die Kosten für Unterkunft und Verpflegung, sofern bei den einzelnen Lehrgängen keine andere Regelung vermerkt ist.
Erfolgt die Absage einer Buchung
- spätestens vier Wochen vor dem geplanten Ankunftstermin, entstehen keine Kosten
- vier bis zwei Wochen vor dem geplanten Ankunftstermin, werden 50 Prozent des jeweiligen Preises berechnet
- innerhalb der letzten beiden Wochen vor dem geplanten Ankunftstermin, werden 80 Prozent des jeweiligen Preises berechnet und den entsprechenden Kreisverbänden in Rechnung gestellt.
- Fahrkosten werden nicht vom DRK-Landesverband Hessen erstattet.
4. Zuschüsse
Für verschiedene Ausbildungsgänge wird durch das Land Hessen ein Zuschuss gewährt.
Diese Zuschussgewährung ist immer unter dem Vorbehalt, dass im Haushalt des Landes ausreichend Mittel vorhanden sind.
5. Voraussetzungen
Mitgliedschaft im Deutschen Roten Kreuz. Es können nur solche Mitglieder angemeldet werden, die die Voraussetzungen entsprechend der Ausschreibung für die einzelnen Lehrgänge erfüllen.
Lehrberechtigungen anderer ausbildender Hilfsorganisationen können grundsätzlich anerkannt werden, wenn die Ausbilderqualifikation mindestens der eines Erste-Hilfe-Ausbilders entspricht, jedoch ist vor Erteilung der DRK-Lehrberechtigung die Teilnahme an einer Fortbildung für Erste-Hilfe-Ausbilder und RK-Einführungsseminar erforderlich. Weiterhin ist eine Einweisung in die Lehrunterlage Erste Hilfe erforderlich.
Grundsätzlich dürfen AusbilderInnen des Deutschen Roten Kreuzes nur Lehrgänge im Namen, im Auftrag und auf Rechnung des Deutschen Roten Kreuzes durchführen. Die Lehr-Lernunterlagen des Deutschen Roten Kreuzes sind nur für den Dienstgebrauch.
Dies gilt analog auch im Bereich des Wasserrettungsdienstes (Wasserwacht).
6.Anerkennung von Bildungsveranstaltungen im DRK-Landesverband Hessen
Die besonders gekennzeichneten Lehrgänge sind von nachfolgend aufgeführten Landesministerien als Bildungsurlaub anerkannt.
a) Agentur für Erwachsenen- u. Weiterbildung, organisatorisch selbständige Stelle nach dem Niedersächsischen Erwachsenenbildungsgesetz (NEBG).
AZ: 07-14367 vom 12.07.2006
AZ: 07-14366 vom 12.07.2006
AZ: 07-14368 vom 12.07.2006
In Hessen werden diese Lehrgänge nach § 10 Abs. 4, Hessisches Gesetz über den Anspruch auf Bildungsurlaub in der Fassung vom 28.07.1998 ohne förmlichen Anerkennungsbescheid durch gesetzliche Anerkennungsfiktion anerkannt.
Eine Anmeldung des Bildungsurlaubs muss beim Arbeitgeber spätestens vier Wochen vor Lehrgangsbeginn durchgeführt werden. Bescheinigungen werden durch den DRK-LV Hessen auf Anforderung erstellt.
Die Teilnahme als Bildungsurlaub muss in jedem Fall aus der Anmeldung ersichtlich sein!
Bei Rückfragen, die die Lehrgangsanmeldungen betreffen, wenden Sie sich bitte an die nachstehend aufgeführten Ansprechpersonen: